Foto: Agencia Brasil
Ein Mann aus dem deutschen Aschaffenburg steckt 1966 während seiner Bundeswehr-Zeit bei einer Übung eine nichtgezündete Patrone als Souvenir ein. Hinterher studiert er Lehramt und wird verbeamtet. Sein Dilemma: Der Besitz dieses Gegenstandes ist für ihn als Zivilist illegal, er möchte ihn jedoch nicht einfach im nächsten Gewässer versenken wo ihn eines Tages vielleicht Kinder finden könnten. Auf die Idee, die Patrone mit einer Zange zu zerstören und die einzelnen Komponenten getrennt zu entsorgen, kommt er nicht. “Vater Staat” liefert 2009 die scheinbare Lösung in Form des Amnestiegesetzes für die straffreie freiwillige Einreichung von Schusswaffen an zuständige Behörden. Dummerweise fehlte in dem Gesetz ein Hinweis auf Munition und die betreffende Patrone fällt als Hartkerngeschoss mit spezieller Markierung unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Unser Lehrer erhält 2800 Euro Strafe und kommt damit noch glimpflich davon, da ein Schöffengericht seinen Fall als minder schwerer einordnet. Staatsbediensteten drohen bei “Verbrechen” mit Freiheitsstrafen ab 1 Jahr ein Disziplinarverfahren, die Suspendierung und der Verlust der Pensionsbezüge. Ein Einzelfall in Deutschland? Leider nicht.
Großbritannien: Ein ehemaliger Soldat findet eine fremde Schusswaffe in seinem Garten, übergibt sie der örtlichen Polizeistation, wird verhaftet und von einer Jury verurteilt. Den Mann erwarten 5 Jahre Haft, da die drakonischen Waffenkontrollgesetze vorschreiben, dass ein Bürger eine Schusswaffe nicht einmal anfassen kann ohne des „Besitzes“ angeklagt zu werden. Trotz der Tatsache, dass die Polizei von Surrey ein Flugblatt verteilte, in dem sie die Menschen dazu ermutigte „gefundene Schusswaffen zu melden“, sagte der Staatsanwalt zu Clark, dass seine ehrlichen Absichten irrelevant seien und dass der Besitz einer Schusswaffe eine Anklage wegen „Gefährdungshaftung“ nach sich ziehe.
„Einfach nur weil sich die Waffe in seinem Besitz befand, war er schuldig im Sinne der Anklage, und er hat keinerlei rechtliche Verteidigungsmöglichkeit gegen dieses Urteil,”
hieß es.
Gangster und Pimps
In den letzten 15 Jahren gewöhnten wir uns an die alltäglichen Fälle, bei denen gesetzestreue Bürger einen Angriff von einem Verbrecher abzuwehren versuchen oder ihr Heim gegen einen Raubüberfall verteidigt haben, nur um für den Angriff auf einen Kriminellen angeklagt zu werden und nicht andersherum. Dieses System ist verwirrend und kafkaesk während es viele echte Verbrecher befähigt, ihrem Geschäft nachzugehen. Eine zunehmend kriminelle Jugend terrorisiert die Gesellschaft und letztere fleht wiederum den Staat an, mehr Macht an sich zu reißen um “hart durchzugreifen”. All die populäre Gangster-Rapmusik, Mafia-Filme wie Scarface und Bestseller im Videospielsektor bauen im Kern immer auf dem gleichen Klischee auf: Jeder könne es mit der nötigen Cleverness und genügend Motivation schaffen, eine erfolgreiche Karriere als Krimineller aufzubauen, angenehm zu leben und vielleicht sogar sein verdientes Geld irgendwann in die legale Wirtschaft zu investieren und die kriminellen Aktivitäten ruhen zu lassen. Wie würde sich das schon anhören, wenn Rap-Helden wie Jay-Z oder Biggie Smalls auf ihren Alben davon erzählen, wie sie vor ihrem Durchbruch bei McDonalds Burger gewendet hätten? Es ließen sich zwar genausoviele Worte finden die sich auf “McRib” und “Chicken Nuggets” reimen als auf “Dope” und “Smack”, aber der planlose Teeanager will ja schließlich Fantasievorstellungen vom schnellen und leichten Geld hören. Die Chancen, ein reicher Gangster zu werden der die Früchte seiner “Arbeit” genießt, sind ungefähr so gering wie ein hoher Lottogewinn. Die Anzahl der Karriere-Kriminellen über 30 die nicht im Gefängnis sitzen, ist dementsprechend niedrig.