Der Drogenbeauftragte der britischen Regierung kritisiert die „künstliche“ Aufteilung von erlaubten und verbotenen Drogen
Der Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, kritisiert die im letzten Jahr von der damaligen Innenministerin Jacqui Smith getroffene Entscheidung, Cannabis nach dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1971 in die Drogenklasse B einzuordnen. Damit gilt die Droge als gefährlich und wird strafrechtlich ähnlich behandelt wie der illegale Besitz von Amphetaminen oder Ritalin (bis zu 5 Jahre Gefängnis) oder der Handeln mit diesen Stoffen (bis zu 14 Jahren).
Nutt ist der Meinung, dass Cannabis ebenso wie Ecstasy oder LSD weniger gefährlich seien wie Alkohol und Zigaretten. Ecstasy und LSD sind in der Drogenklasse A. Hier werden auch Heroin, Kokain, Crack, halluzinogene Pilze, Metylamphetamin und Amphetamine eingeordnet, die gespritzt werden. Für den Handel ist die Höchststrafe lebenslänglich Gefängnis.