Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1966 in der so genannten Spiegel-Entscheidung die Bedeutung der Presse in der Demokratie so: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.“. Der Bundestag hat jetzt das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (
BKAG) durchgewunken und damit ein eindeutiges Zeichen gegen die Pressefreiheit gesetzt: Deren Schutz würde in das Ermessen des BKA gestellt.