
http://www.compact-magazin.com/
Toller Abend mit dem bekannten ehemaligen rbb-Radioreporter Ken Jebsen. Machen sie sich auf geballte Wortsalven im Dauersprint gefasst. Dieser Mann entfesselt durch Zunge und Atem ein Geistesgewitter das seinesgleichen sucht.
Bild, Ton & Schnitt: Jérôme Gehricke – Nutze deine Freiheit
Weitere Infos: http://juergenelsaesser.wordpress.com/2012/04/13/ken-jebsen-bei-compact-magazin/











Meinungsfreiheit gibt es weiterhin, aber nur unter vier Augen und auch in einer total verwanzten Wohnung.
Einen Holocaust an Juden hat es nie gegeben, es hat aber mehrere Holocaustim begangen von Juden an anderen Völkern gegeben, wie z.B. an dem armenischen Volk durch den Crypto-Juden Atatürk und seiner Jungtürken und dem Holocaust am russischen Volk begangen von Juden, z.B. in den Gulags.
Die Meinungsfreiheit besteht natürlich weiterhin, man darf seine Meinung aber nur unter vier Augen nichtöffentlich äußern. Deshalb müssen wir unbedingt darauf dringen, daß es keine politischen Schauprozesse im vereinigten Wirtschaftsgebiet nach Artikel 133 Virtual-GG mehr gibt, so daß wir ungestraft dem Gericht unsere Meinung in die Justizbesatzerfresse schleudern können. Denn das wovor der Weltfeind die größte Angst hat ist die Öffentlichkeit.
Taz 23.02.2012
KARLSRUHE HEBT URTEIL GEGEN ALTNAZI AUF
Privatgespräch ist nicht strafbar
Ein alter Holocaustleugner hatte einem Gastwirt Schriften zur “Kriegsschuldlüge” übergeben. Das Verfassungsgericht meint, er habe sie nicht “verbreitet”.VON CHRISTIAN RATH
Wenn zwei sich unterhalten, geht es Gerichte nichts an.
BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilung eines Holocaustleugners aufgehoben. Karlsruhe korrigierte dabei ein Fehlurteil Thüringer Gerichte. Die öffentliche Leugnung der Judenvernichtung bleibt aber weiter strafbar.
Der Karlsruher Beschluss vom letzten November war erst jetzt bekannt geworden, sorgte jedoch für einige Aufregung. Die Süddeutsche Zeitung meldete auf Seite 1, das Volksverhetzungsverbot sei nun “entleert”.
[...] veröffentlicht auf: Infowars-Deutschland Teil 1 Teil [...]
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