Die britische Regierung könnte die Befugnisse Personen „anzuhalten und zu durchsuchen“ vollständig aufgeben
Steve Watson, Infowars.net, 01.07.2010
Der Europäische Menschenrechtshof hat die der britischen Polizei unter den Terrorismusgesetzen eingeräumten Befugnisse Personen „anzuhalten und zu durchsuchen“ nun zum zweiten Mal offiziell für illegal erklärt, nachdem die britische Regierung in Berufung ging.
Gemäß Abschnitt 44 des Gesetzes mit dem Titel „Terrorism Act 2000“ ist es der Polizei erlaubt jede Person ohne begründeten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen.
Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens und das Berufungsgericht hatten zunächst in Entscheidungen erklärt, dass die Befugnisse angesichts des Terrorismusrisikos in London legitim seien.
Im Januar dieses Jahres wurden diese Befugnisse der Polizei durch den Europäische Gerichtshof jedoch für illegal erklärt, eine Entscheidung, die Demonstranten, Fotografen und gewöhnlichen Bürgern den Weg frei machte sich gegen die massiven Verstöße ihrer Privatsphäre zur Wehr zu setzen.











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